Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1: Kaufgegenstand:

Die Kitten sind in den Kaufverträgen eindeutig benannt, mit Geburtsdatum versehen, mit Benennung der Elterntiere und der Farben, sowie des Geschlechts des zu erwerbenden Tieres.

 

§ 2: Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen:

Der Kaufpreis wird vollständig benannt und schriftlich vereinbart. Es sind eine Anzahlung als Reservierungsleistung, für die Herausnahme des entsprechenden Tieres vom Vermittlungsmarkt und die laufenden Kosten bis zur Abgabe, zu leisten. Die Anzahlung/Reservierungsleistung ist bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag vor Abgabe nicht zu erstatten. Die Restzahlung ist bei Abgabe zu leisten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist schriftlich anzuzeigen. Erfolgt ein Rücktritt des Käufers innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Kaufvertrages unter plausiblen Gründen, ist die Anzahlung zu erstatten. 

 

§ 3: Eigentumsvorbehalt: 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Züchters.

 

§ 4: Gewährleistung u.a.:

Der Züchter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von ansteckenden

Krankheiten ist. Das Tier ist stubenrein, entwöhnt und frei von Ungeziefer. Der Züchter versichert außerdem, dass ihm keine offensichtlichen Mängel sowie Krankheiten (erworbene oder vererbte) bekannt sind. Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte.

 

Die Elterntiere wurden vor Zuchteinsatz getestet auf:

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM 1): Genotyp N/N Pyruvatkinase Defizienz: Genotyp N/N

Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM 3): Genotyp N/N Progressive Retinaatrophie (rdAc-PRA): Genotyp N/N

Polyzystische Nierenerkrankung (PKD): Genotyp N/N Spinale Muskelatrophie (SMA): Genotyp N/N

 

Glycogenspeicherkrankheit (GSDIV): Genotyp N/N

 

Die Ergebnisse können jederzeit eingesehen werden/wurden in Kopie mitgegeben.

 

Im übrigen hat der Käufer das Tier besichtigt. Die Katze wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche

des Käufers auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Züchter sind ausgeschlossen. Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze, sowie für wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale auf den Käufer über.

 

Bei Übergabe händigt der Züchter dem Käufer den Impfpass der Katze, die Chipnummer und den Stammbaum aus. Der Züchter versichert gleichzeitig, dass die verkaufte Katze mit dem aus den Papieren ersichtlichen Tier identisch ist.

 

Bei Rückgabepreis ist der Kaufpreis in Höhe von 1/3 der ursprünglichen Summe.

 

 

Für die Gefahr des Todes des Kitten vor Abgabe haftet der Züchter und hat dem Käufer einen entsprechenden Ersatz zu leisten.

 

§ 5: Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.

 

1. Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenkäufer für andere

Personen zu erwerben.

2. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten und zu

pflegen, für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und es nicht beaufsichtigt oder

unbeaufsichtigt frei streunen zu lassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer erfolglosen homöopathischen Behandlung unverzüglich eine schulmedizinische Behandlung vorzunehmen ist!

3. Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das Aussetzen des Tieres

ist dem Käufer untersagt.

4. Ist die/der Katze/Kater bis zum noch nicht kastriert, wird davon ausgegangen, dass mit dem Tier gezüchtet wird und die Restsumme zum Zuchtpreis in Höhe von € ist dem Verkäufer zu zahlen.

5. Die/der Katze/Kater ist nicht in Einzelhaltung zu halten.

 

Wird eine der in §5 genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.600,00 fällig. Außerdem hat der Züchter das Recht, das Tier, bei Tierwohlgefährdung, - soweit möglich - ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern.

 

§ 6: Schriftform:

Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.

 

§ 7: Gerichtsstand u.a.:

 

Bei Streitigkeiten ist Gerichtsstand der Wohnort des Züchters. Sollte im Rahmen eines Gerichtsentscheids einer der Vertragspunkte für unwirksam erklärt werden, sind die übrigen Vertragspunkte weiterhin bindend.